Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

AGBs der QuantiQuest Research & Consulting GmbH für den Erwerb und die werbliche Nutzung eines Siegels

Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des PARTNERS gelten nicht.

 

1.Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen als „Kunde“ und uns der Firma QuantiQuest Research & Consulting GmbH, Sedanstraße 29 in 81667 München (nachfolgend: „QQ“) über geschlossene Verträge, soweit nicht durch Vereinbarungen in Textform zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Der Abschluss des Vertrages und die Nutzung des Siegels sind ausschließlich Geschäftskunden vorbehalten. Geschäftskunden im Sinne dieser Regelung sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

2.Vertragsgegenstand/Nutzungsrechte

2.1. Durch den Abschluss eines Vertrages erwerben Sie die Nutzungsrechte an einem Siegel für die Dauer von einem Jahr. Voraussetzung für den Vertragsschluss und die Nutzung des Siegels ist die Aufnahme in die redaktionelle Empfehlungsliste beziehungsweise Bestenliste.

2.2. Mit Abschluss des Vertrages erhält der Kunde das Recht, das Siegel in unveränderter Form in seinen eigenen Werbematerialien zu verwenden.

2.3. Die Nutzung in eigenen Werbematerialien umfasst insbesondere die Verbreitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung durch eigene digitale und traditionelle Werbemittel, wie etwa die eigene Website, eigene Profile in sozialen Netzwerken, sonstige eigene Internetpräsenzen, E-Mails, Broschüren, Briefbögen und Werbeanzeigen.

2.4. Ohne eine Bestellung des Siegels ist die werbliche Nutzung des Siegels, der Liste und des Logos ausdrücklich nicht gestattet.

2.5. Das Nutzungsrecht am Siegel ist jeweils von der ausgezeichneten Person, dem empfohlenen Unternehmen oder der empfohlenen Einrichtung zu erwerben. Bei Empfehlungen, die sich auf eine Person beziehen, ist es aus Gründen der Transparenz erforderlich, dass bei der Nutzung stets ein eindeutiger Bezug zwischen dem Siegel und dem Inhaber des Siegels hergestellt wird.

2.6. Der Nutzungszeitraum beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Erhalt des Siegels, jedoch nicht vor dem Veröffentlichungstag der Empfehlungsliste. Mit dem Erwerb der Lizenz für das aktuelle Siegel werden alle zuvor erworbenen Lizenzen derselben Auszeichnung ebenfalls um zwölf Monate verlängert.

2.7. Die Nutzung ist auf das Vertragsgebiet Deutschland, Österreich und die Schweiz räumlich beschränkt.

 

3.Vertragsschluss / Zustandekommen des Vertrags

QQ bietet allen zum Erwerb eines Siegels berechtigten Kunden, die in die Empfehlungsliste/Bestenliste aufgenommen worden sind, den Erwerb der Nutzungsrechte an dem Siegel an. Durch postalische, digitale oder telefonische Bestellung kommt der Vertrag über den Erwerb des Siegels zustande. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung.

 

4.Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, der werblichen Verwendung des Siegels zur Förderung seiner beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit.

4.2. Der Kunde ist nicht befugt, das Siegel oder die ihm überlassenen Siegelunterlagen zu modifizieren, umzugestalten oder anderweitig zu verändern. Das gewährte Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Verwendung des Siegels in seiner unveränderten Form.

4.3. Der Kunde stellt QQ von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich staatlicher und behördlicher Stellen) aufgrund der Art der Nutzung des Siegels gegen QQ erheben. In diesem Zusammenhang übernimmt der Kunde auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von QQ, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten. Der Kunde verpflichtet sich, QQ auf Anforderung unverzüglich alle verfügbaren Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind.

 

6.Rechte und Pflichten QQ

QQ wird dem Kunden das Siegel sowie die notwendigen Materialien, die für die vertragsgemäße Nutzung notwendig sind, in zur Verfügung stellen.

 

7.Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

7.1. QQ wird dem Kunden eine steuerlich ordnungsgemäße Rechnung über die geschuldete Vergütung ausstellen, die 14 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig ist.

7.2. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

 

8.Nutzungsdauer/Vertragsbeendigung

8.1. Die Nutzungsdauer und somit die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Veröffentlichungsdatum der Bestenliste. Dieser Vertrag und das damit verbundene Nutzungsrecht enden automatisch nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Veröffentlichungsdatum der Bestenliste, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Nutzung des Siegels über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.

8.2. QQ ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In einem solchen Fall wird dem Kunden die anteilige Vergütung für den verbleibenden Zeitraum erstattet.

 

9.Haftung von QQ

9.1. QQ übernimmt die Haftung für Schäden grundsätzlich nur dann, wenn QQ selbst, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, außer bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet QQ für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9.2. Abgesehen von Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von QQ, ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3. Die oben genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen finden keine Anwendung bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch QQ, bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, sowie bei zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

 

10.Geheimhaltung

10.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertrauliche Informationen über die Angelegenheiten der jeweils anderen Partei - sei es technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art -, die eine Partei („offenlegende Partei“) der jeweils anderen Partei („empfangende Partei“) im Rahmen des Vertrages zugänglich macht oder über die die empfangende Partei im Laufe der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangt (zusammen „Offenlegung“), einschließlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln.

10.2. Die Parteien verpflichten sich weiterhin dazu, die vertraulichen Informationen (a) ausschließlich zu dem Zweck der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden, (b) nur in dem Umfang zu vervielfältigen, wie es für diesen Zweck unbedingt erforderlich ist und (c) nicht an Dritte weiterzugeben. Als Dritte gelten nicht die jeweiligen Erfüllungsgehilfen der Parteien und im Falle von QQ auch etwaige Unterauftragnehmer. 

10.3. Die empfangende Partei wird bezüglich der Vertraulichen Informationen dieselbe Sorgfalt anwenden und dieselben Schutzmaßnahmen ergreifen, die sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gleicher Art anwendet, mindestens jedoch die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt. Hierzu gehören insbesondere angemessene Maßnahmen zum Schutz der Informationen vor unbefugter Offenlegung, Vervielfältigung oder Nutzung.

10.4. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung besteht nicht für Informationen, (a) die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren, (b) die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits offenkundig waren, (c) die die empfangende Partei nach Vertragsabschluss von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat, (d) die nach Vertragsabschluss ohne Verschulden der empfangenden Partei offenkundig wurden und (e) die von einem Mitarbeiter der empfangenden Partei, der keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatte, selbständig entwickelt wurden. Zudem entfällt die Vertraulichkeitsverpflichtung für Informationen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. In diesen Fällen ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei angehalten, die andere Partei im Voraus oder unverzüglich über die Offenlegung zu informieren und die Offenlegung auf das erforderliche Minimum zu beschränken sowie die betroffenen Informationen als vertraulich zu kennzeichnen.

10.5. Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen beginnen mit dem Vertragsschluss und enden 36 Monate nach Beendigung des Vertrages. 

 

11.Datenschutz

Information zum Datenschutz, finden Sie hier. 

 

12.Sonstige Bestimmungen

Falls eine der Vertragsparteien ein ihr vertragsgemäß zustehendes Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt oder für einen beliebigen Zeitraum nicht durchsetzt oder ausübt, bedeutet dies keinen Verzicht hierauf und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht dieser Vertragspartei auf eine spätere Durchsetzung oder Ausübung.

 

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

PARTNER ist (außer in den Fällen des § 354a HGB) nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Dritten zur Ausübung zu überlassen. 

 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des IPR und des CISG. Erfüllungsort ist München.

 

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Vertragsparteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke. § 139 BGB ist nicht anwendbar.

 

 

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